Bezahlbarer Wohnraum

Thema Wohnraumförderung / Wohnberechtigungsschein

Das Thema „bezahlbarer Wohnraum für Familien“ war für alle Mitglieder unserer Genossenschaft von Anfang an ein ganz zentrales und wichtiges! Deshalb haben wir verschieden große Wohnungen, ob für Alleinerziehende oder Paare mit Kind(ern), bewusst freigehalten, um diese Unterstützungsmöglichkeit in unserem Projekt bis zum Schluss aufrecht zu erhalten.

Bei der Finanzierbarkeit solcher Wohnungen stehen wir gern zur Seite und unterstützen in allen Fragen, die diesbezüglich entstehen – z.B. in Bezug auf Genossenschaftsanteile, günstige Kredite, Erlangung eines Wohnberechtigungsscheins, Hilfe beim Formulare ausfüllen…

Stand November 2022 sind folgende Wohnungen frei:
Wohnung 5 – eine 2-Zimmer Wohnungen mit ca. 62 m² – WBS notwendig;
Wohnung 25 – eine 3-Zimmer Wohnung mit ca. 84 m².

In Bad Dürkheim gilt die Fördermietenstufe 5 für den Wohnberechtigungsschein.
Die Antragstellung erfolgt bei den zuständigen kommunalen Stellen.
Die WBS-Wohnungen sind für Haushalte bestimmt,
– deren Einkommen innerhalb der Einkommensgrenze nach §13 Abs.2 LWoFG (Haushalte mit geringem Einkommen, Mietobergrenze 6,40 € je m²) liegt oder
– deren Einkommen die Einkommensgrenze nach §13, Abs.2 LWoFG um nicht mehr als 60% übersteigt (Haushalte mit Einkommen über der Einkommensgrenze, Mietobergrenze 7,40 € je m²).